Zitat Gilt für das Endurteil die Einschätzung aus dem Radix der 1. Verhandlung (06.07.18 um 11:00 Uhr – Amtsgericht Besigheim) oder dem Radix aus der 2. Verhandlung (15.02.18 um 13:45 Uhr – Amtsgericht Besigheim)?
Uns drückt der Schuh, da wir heute einen Anwalt beauftragen müssten, den Termin für diesen Donnerstag bei Gericht verlegen lassen müssten.
1. Verhandlung wird wohl der 6.7.2017 gewesen sein müssen. Ich weiß nicht, worum es dabei geht. Er steht also vor der Frage ob er für folgenden Gerichtstermin besser mit Anwalt käme oder nicht.
LG Bernd
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danke dir für´s Einstellen, hätte nicht auf die Schnelle gewusst, wie ich es hinbekomme ...
Jetzt mal gucken, was rauskommt ... ... bei uns ist es aktuell bei 50/50 ... aber wichtig ist in jedem Fall, besonnen zu entscheiden, da wir sonst in die Röhre schauen ...
Soll ich Näheres zum Inhalt schreiben, kann dann das Urteil besser abgelesen werden?
Sehr holzschnittartig: wessen Signifikator als erster den Herrn des 4 Hauses, hier Merkur, erreicht, der gewinnt den Prozeß.
Signifikator des Fragers ist der Mond (Herr 1), sein potentieller Anwalt wäre durch den Herrn des für den eignen Anwat stehehnden 2. Hauses, hier also durch die Sonne, signifiziert.
Da der Mond als erster die Konjunktion mit Merkur erreicht, gewinnt er den Prozeß, d.h. auch ohne an- waltliche Vertretung.
Dafür spricht ferner, daß der Mond in der Würde sei- nes Gesichts steht, die Sonne aber in den Schwächen ihrer Peregrinität und ihres Exils, und damit deutlich schwächer ist als der Mond .
da es sich hier um Ereignishoroskop, Termin der Gerichtsverhandlung, handelt, ist soviel ich weiss, ausschlaggend, wer der Initiator dieser Verhandlung ist. Dieser wird durch das 1. Haus angezeigt. Ich beziehe mich hier auf Frawley.
Kann natürlich auch sein, daß es sich hier nur um die Urteilsverkündung handelt.
danke für eure Beteiligungen. Möchte gern eure Fragen beantworten, wenngleich ich nicht alles verstehe, aber durch Fragen lässt sich Licht ins Dunkel bringen.
Die Klägerin ist jünger als der Fragende (ich), die Klägerin ist eine junge, von sich sehr überzeugte (Jung)anwältin.
Der Fragende ist 45 und Beklagter zusammen mit seiner Frau, von Beginn haben wir uns selbst vertreten. Da wir nachträglich unsere Rechtsschutzversicherung durch Kündigung der Versicherungsgesellschaft verloren haben, zu verantworten von dieser Anwältin = Klägerin, bestehen Schadenansprüche in Höhe von ??? EUR. Das ist schwer und vermutlich ohne Anwalt nicht einschätzbar. Die Richterin weiß davon noch nichts.
Die 1. Verhandlung (am 06.07.17) war unbefriedigend und schwierig von uns: Richterin kam gestresst und unvorbereitet in den Gerichtssaal, sah das Thema ... und ganz schnell wurden wir von beiden Damen förmlich in die Vergleichsecke gepresst ohne wirklich Gehör zu finden.
Die Ansprüche der Anwältin sind haltlos bzw. ohne rechtliche Grundlage, da sie mehrere Versäumnisse zu verantworten hat. Das von der Richterin am 06.07.17 gemachte Vergleichsangebot hat mathematisch hinten und vorne nicht gepasst, daher haben wir es vollumfänglich abgelehnt, ebenso das im Anschluss übersandte Vergleichsangebot gleicher Art. Danach Schriftverkehr hin und her und hin und her. Nach der 1. Verhandlung war als Urteilsverkündungstermin auf den 28.07.17 angesetzt und seither ständig von der Richterin verschoben bis nun überraschend die 2. Anhörung kam mit dem neuen Termin 15.02.18.
Unser Hadern bezieht sich nicht auf die erneute Selbstvertretung, sondern das Thema Schadenersatzansprüche ... wie berechnet man dies? Wir hatten den Premium Tarif mit Absicherung bei Hausbau, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht - einfach das "Rundumsorglospaket" usw. Auf der anderen Seite wird es vermutlich ganz grds. schwierig möglich, einen Rechtsbeistand ausfindig zu machen, der sich in dem Thema bei Anwaltshaftung auskennt ... ohne Terminverlegung wird das nicht umsetzbar sein ...
JZM, verstehen wir dich richtig, dass wir als Frager zuerst dem Merkur begegnen und deshalb trotz möglicherweise hartem Kampf auch ohne Anwalt obsiegen? Wir haben keinen Anwalt gefunden, der uns vertritt ohne sich eingelesen zu haben. Alle wollen lesen und den Termin verschieben. Wir jedoch wollen ein für alle Mal eine Ende. Der Ursprung nicht mit dieser Anwalt aber der gesamten Angelegenheit geht zurück bis ins Jahr 2012 ...
Die Antwort zum Initiator: ... interessante Frage ... wir haben gegen ihre ursprünglich völlig abwegigen Ansprüche widersprochen, dann Korrektur auf dann die doppelte Rechnungsanzahl nach RVG statt Honorar und um 1.000 EUR höher als ihre Honorarrechnung für die sie keine Honorarvergütung von uns gefordert hat. Diese Rechnungen ergeben in der Summe auch die von ihr gewünschte Gesamtsumme wie vorher ... wir wieder widersprochen und begründet mit Urteilen, Menschenverstand, Verlauf etc. ... dennoch sogar weiter Zahlungsbereitschaft in verpflichtender Höhe bekundet ... dann Androhung Inkasso ... dann 2 Tage vor Weihnachten 2016 Mahnbescheid erhalten mit sofortigem schriftlichem Verfahren bei Widerspruch ... wir dem vollumfänglich widersprochen ... wir warten auf Ihre Klageschrift vom Gericht ... nichts kam ... nach 2 Monaten haben wir uns beim Mahngericht erkundigt zum aktuellen Stand ... Auskunft erhalten, dass die Klägerin keine Zahlung der Gerichtskosten ans Mahngericht gezahlt hätte und entgegen dem im Internet lesbarem Ablauf hieß es dann, dass der Vorgang 6 Monate beim Mahngericht lagert und dann archiviert würde ... wir, weil wir rechtlich Klarheit wollten und unseren privaten Ordner zurück, den sie noch heute bei sich hat zurückwollten ... haben die Gerichtskosten i. H. v. 222,50 EUR aus unserer Tasche bezahlt, ins Vorleistung gegangen, um den Gerichtsprozess anzuschupsen ... dann erfolgte zeitnah die Abgabe vom Mahngericht ans Amtsgericht ... dann erst nahm der Prozess seinen Lauf und die Klägerin wurde vom Gericht aufgefordert, bis dann und dann ihre Klageschrift einzureichen ... im Anschluss dann wir mit unserer Klageerwiderung ... Nicht abwegig ist, dass sie noch heute keine Gerichtskosten bezahlt hätte ... immerhin hätte sie 30 Jahre Zeit gehabt, ihre Forderungen einzuklagen :-( ... Wenn sie von Beginn an das schriftliche Verfahren bei Widerspruch entschieden hat ... um uns (wieder) in die Enge zu treiben ... hätte sie zeitnah und bei Interesse die Gerichtskosten zahlen können. Wer nun der Initiator dieses Prozesses ist ... keine Ahnung ...
Momentan sehen wir es pragmatisch, 40/60 für Selbstvertretung und ggfs. Schadenersatzklage nachträglich, je nachdem wie es rechtlich vor Ort abläuft / richtigerweise ablaufen muss ... bei Verletzung nach § 49b Abs. 5 BRAO ...
ich finde, so geht das kaum. Es pressiert, und es gibt keine brauchbaren Daten und Angaben, da soll wahrgesagt werden. Und dann noch vor Gericht, wo alles passieren kann. Wer gewinnt? Meistens werden Vergleiche geschlossen. Ich würde für eine Einschätzung alle Daten haben wollen: Geburtdaten hier des Beklagten, Datum der ersten Verhandlung. Diese ist entscheidend, die Folgeverhandlungen liegen auf diesem Fundament. Hier wurde angegeben: 1. Verhandlung 06.07.2018. Das erscheint mir sehr weit vorausschauend. Ein Anwalt würde mit solchen Daten nicht arbeiten. Und worum es so geht, sollte auch angegeben sein, da stochert doch sonst jeder im Nebel rum.
Bei allem Respekt, Peter, aber wenn man sich ein dermaßen unqualifiziertes Urteil über die Stundenastrolgie erlauben will, sollte man wenigstens die Daten gelesen haben.
Und ja: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
ich möchte JZM Beitrag #3, erster Abschnitt zustimmen. Möchte aber dennoch zu bedenken geben, dass diese Regelung ganz allgemein aufzufassen ist, denn der leidige Kompromiss ist dabei nicht auszuschließen. Es ist ein Unterschied ob die fragende Partei mit einem dunkelblauen Auge oder mit einem hellblauen Auge als Sieger den Saal verlässt.
Ich würde den Ausgang einer Gerichtsverhandlung ungern auf einen offiziell anberaumten Beginn, sozusagen als Ereignishoroskop, abhängig machen. Hier wäre mir ein Fragehoroskop des Fragenden lieber und zuverlässiger, vorausgesetzt man deutet richtig.
Franz-Josef
www.fjs-astrologie.de Publikation Chiron Verlag "Würden und Schwächen in der Traditionellen Stundenastrologie"
Zitat von JZM im Beitrag #13Bei allem Respekt, Peter, aber wenn man sich ein dermaßen unqualifiziertes Urteil über die Stundenastrolgie erlauben will, ...
Hallo JZM,
bei meiner Antwort habe ich nicht eine Sekunde an Stundenastrologie gedacht, deshalb ist auch kein Urteil darin enthalten. Du beziehst dich vermutlich auf das Wort "wahrsagen". Bei den dürftigen Daten für so eine wichtige Sache meinte ich das auch so. Das war Kritik an den Fragestellern, nicht an Astrologen oder deren Technik.
Ich bin im Grunde ein Traditionalist, und als solchen wird mir in letzter Zeit in diesem Forum zu viel mit zu vielen Horoskopen rumspekuliert. Deshalb äußere ich mich auch kaum. Bei diesem Beitrag hier lese ich von oben bis unten durch, um dann zu merken, dass das Datum falsch ist. Die ganze Mühe umsonst, das ist doch nicht angenehm, das wirst du mir zugestehen?
Zitat von papyrus im Beitrag #16Bei den dürftigen Daten für so eine wichtige Sache meinte ich das auch so. Das war Kritik an den Fragestellern, nicht an Astrologen oder deren Technik.
Diese Kritik halte ich für sehr berechtigt, Peter. Denn die Eingangsfrage wurde auch auf astrologix gepostet und die Fragesteller sind mir nicht unbekannt: Sie reisen seit Jahren durch diverse Foren und stellen immer wieder Fragen wegen ihrer Prozesse. Jedes Mal wurde ihnen erklärt, dass es bestimmter Angaben bedürfe und es keine Aussagen im Sinne des Wahrsagens geben wird. Unverdrossen wird dennoch kurz vor jedem anstehenden Prozess die alte Leier wieder abgespult.
Schöne Grüße Rita
»Die Zukunft muss man nicht voraus sehen, man muss sie möglich machen.« Antoine de Saint-Exupery
....also, ich bin leicht amüsiert und auch erfreut wie dieser Thread so läuft.
Wie kommt es, dass das ich angefangen habe?
Wenn ein neuer User sich anmeldet krieg ich eine Email. Dann gucke im Forum nach, was darüber für Infos vorliegen und wenn mir alles Ok erscheint, den User frei zuschalten.
Kommt mir irgendwas nicht koscher vor, so lösche den User bei Spamverdacht oder Frage nach um der Sache auf den Grund zu gehen.
Das hat in letzter Zeit gut geklappt, Spam war lange nicht zu sehen.
"Cacher Tom" als Username kam mir nun komisch vor, also hab ich per Email nachgefragt, ob das ernst gemeint ist und habe eine plausible Antwort bekommen und auch die im ersten Beitrag genannte Problematik.
Ich hab mich natürlich auch gefragt, ob hier jemand eine Beratung abstauben möchte, dachte aber das es egal ist, weil es ein interessantes Thema.
Also gepostet.
Nun, das Horoskop ist ein konkreter Termin, ein echtes Horoskop, wie der geplante Anpfiff eines Spieles.
Also müsste das Chart auch eine solche Frage beantworten können. Auch ohne die Radixe der Beteiligten und auch ohne den Prozeßgegenstand selbst.
JZM hat fein vorgeführt wie es gehen könnte.
Ich hab ja vor Jahrzehnten ein bisschen Stundenastrologie gelernt, weil es ein einfacher Weg zur Lösung ist. Wobei ich selbt immer ein konkretes Datum (ein verlässlicher Anker) einer in den Raum geworfen Frage vorziehe..
Natürlich ist es nur Nebenhoroskop, da es nur eine weitere Verhandlung in einen schön länger laufenden Prozess ist. Dachte , das Versuch klug macht und den ersten Prozesstag können wir bei Bedarf immer noch machen.
LG Bernd
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so wie ich das Ganze verstanden habe, dürfte die Klägerin als Initiator des Prozeßes, hier in diesem Fall die Gegnerin des Fragenden, durch das 1. Haus dargestellt werden.
der Doppelpost beruht darauf, dass das Astrolgix Forum leider weniger frequentiert ist.
Persönliche Daten gern als PN. Der Sachverhalt ist umfänglich, gern als PN.
Am Thema Interessentierte haben Auskunft erhalten und uns gebeten, den Ausgang rückzumelden. Das ist das Mindeste, was wir tun können. In einer nicht einfachen Situation Hilfe zu bekommen, da sind wir sehr dankbar.
Astrologie kann und wird uns am Ende die Entscheidung nicht abnehmen können. Diese Verantwortung lässt sich nicht delegieren.
Wir haben uns heute für die Terminverlegung entschieden ... das Gericht ist bereits informiert.
Wir sind weiterhin gern offen und respektieren ebenso kritische Stimmen. Ein respektvoller Umgang ist uns wichtig. Unsere Meinungsfreiheit bei persönlichen Differenzen bevorzugen wir persönlich zu klären.
Prozeßeröffnung 6.7.2017 11 Uhr MESZ als Ausgangsbasis: Da erscheint Nebulöses auf der Öffentlichen Bühne. Ein halbes Jahr ist das ja her. Vom Alter, knapp 45 Jahre zum damaligen Zeitpunkt, her gesehen ist die Situation auch nicht eindeutig. Passend zum Verlauf der Diskussion hier. Unastrologisch: Richter mögen oft keine Urteile, weil die Begründung derselben mit viel Arbeit verbunden ist; es könnte ja sein, daß es noch irgendeinen Paragraphen oder ein Bundes-/Landesgerichtsurteil gibt, das sie vergessen haben. Sie haben viel lieber Vergleiche. Da brauchen sie nur den Vergleich zu diktieren und unterschreiben. Viele Grüße Michael