es wurde ein Gesprächstermin in knapp 4 Wochen vorgeschlagen. Dieser soll mit drei Personen und einem Rechtsanwalt stattfinden. Dazu soll das Gespräch per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Zusage von zwei Personen liegt noch nicht vor.
Nun kam mir plötzlich die Frage in den Sinn: Wird dieser vorgeschlagene Termin realisiert?
Man könnte nun auch ein Horoskop auf den Termin machen. Bei einer Videokonferenz stellt sich da aber die Frage nach dem Ort, wenn die teilnehmenden Personen sehr weit auseinander wohnen.
Nach den Regeln der Stundenastrologie ist der Fragende der AC quasi, also würde für dich der Mond relevant sein. Mond steht im 12. Haus, 2 Grad Zwillinge. Saturn/Neptun Grad. Sind die restlichen Teilnehmer im 7. Haus zu suchen?
Zum Horsokop auf den Termin: ev. den Ort jener Person nehmen, der das virtuelle Treffen initiiert hat?
@ Merkur, 2° Zwillinge sind Saturn-Merkur, da kann es durchaus um staatliche Regelungen gahen. Wie auch Pluto auf so einem GSP steht, dies im Spiegel, also könnte es um verdrängte Rechte gehen.
@ norbertsco
Die Tatsache, daß der Saturn in Haus neun steht, spricht eher gegen einen passenden Termin.
Ich nehme an, daß der Anwalt den Termin vorgegeben hat, also kann man den Termin auf den Aufenthaltsort des Anwalts erstellen.
der Mond ist der Herrscher der Spitze von Haus 1. Er hat eine Konjunktion zur Venus, und beide haben ein Spiegelquadrat zum Mars. D.h. das aktive Zusammenwirken Ve Ma ist am Mond gebunden und dabei nicht ganz hamonisch; da rumpelt es.
Der Termin wurde von einer Person, die in Norddeutschland lebt, mit dem in Westdeutschland lebenden Rechtsanwalt vorgeschlagen. Zumindest im Detail, was den genauen Termin und die Uhrzeit angeht, scheint der Rechtsanwalt bestimmend gewesen zu sein.
Da ist dann auch noch die Frage, was eine Videokonferenz in der astrologischen Zuordnung ist und wo man sie im Horoskop zu sehen kann.
genau. Es geht um staatliche Regelungen, die die Rechte der drei Personen in dieser Sache letztendlich bestimmen. Auch zutreffend: es geht um verdrängte Rechte. Zumindest aus der subjektv Sicht.
Zitat von norbertsco im Beitrag #1 Nun kam mir plötzlich die Frage in den Sinn: Wird dieser vorgeschlagene Termin realisiert?
Die Frage nach dem Ort für das Horoskop wurde gestellt: Da Norbertsco diese Frage in den Sinn kam, sehe ich ein Fragehoroskop! Der Ort der gestellten Frage ist der Ort an dem Norbertsco die Frage gestellt hat. Gruß frajoscha
Ich denke, daß für das Zustandekommen der Videokonferenz ein Aspekt Deines Signifikators, des Mondes, mit Saturn, dem Signifikator der anderen Konferenzteilnehmer (Haus 7) erfor- derlich wäre.
Da es an einer solchen Aspektverbindung zwischen Dir und den übrigen Teilnehmern mangelt, wird die Konferenz zum geplanten Zeitpunkt nicht stattfinden.
bei diesem Hindernislauf des bis sehe ich keine Aspektierung des . Ein Zusammentreffen zu diesem Termin sehe nicht. Die Würden sprechen auch nicht dafür.
Da war ein Fragehoroskop. "Findet der Termin statt?"
Die Antwort sei "nein" gewesen. Jetzt paßt z.B. einer Person die Antwort nicht. Was wäre zu unternehmen, daß der Termin doch zustande kommt? Wie wären die Termin-verhindernden astrologischen Konstellationen zu umgehen?
Bei Vollmond ein Silberamulett unter das Kopfkissen legen und immer feste wünschen, daß es doch klappt? Weitere Vorschläge?
Oder ist der Gang der Bestimmung in die Zukunft unausweichlich?
bevor ich auf Deinen kryptischen Text eingehe, frage ich mal ganz direkt: gibt es denn bereits eine Absage oder wie haben die beiden anderen Parteien auf euren Vorschlag ragiert?
der Termin um 12.30 Uhr für eine Videokonferenz ist von einer anderen Person/Partei mit einem Rechtsanwalt abgesprochen worden.
Der genaue Termin wurde wahrscheinlich vom Rechtsanwalt festgesetzt. Dieser Rechtsanwalt ist Moderator für alle drei beteiligten Personen/Parteien.
Eine weitere andere Person/Partei hatte bereits vor der Terminierung mitgeteilt, daß sie wegen beruflicher Tätigkeit erst ab 17.00 Uhr an einem Termin mit Videokonferenz teilnehmen kann. -- Aber man kann sich ja auch frei nehmen bzw. Urlaub nehmen. -- Sie ist aber zur Zeit nicht erreichbar wegen Urlaub in weit entfernten Gefilden.
Nun ist aber immer noch nicht klar, ob denn die andere Person, die nicht im Urlaub ist, deren Zustimmung zur Zeit Deiner Frage aber ebenfalls noch ausstand, mittler- weile zugestimmt hat.
Im Übrigen: Genaugenommen erübrigt sich die Frage ja, denn die Urlaubsperson hat ja eigentlich schon im Vor- hinein dem Termin eine Absage erteilt. Aber irgendetwas muß Dich ja dennoch zu dieser Frage gebracht oder gedrängt haben.
Es wäre auch wichtig zu wissen, ob Du selbst eine der Parteien bist, denn das hatte ich - und vielleicht vorei- lig - unterstellt und Dir möglicherweise zu unrecht den Aszendenten zugewiesen.
die andere Person bin tatsächlich ich. Und diese Person hat sich zu dem Termin bisher weder positiv noch negativ geäußert.
Die Urlaubsperson hat bereits vorher die Uhrzeit für die später festgelegte Uhrzeit des Termins aus allgemeinen Arbeitszeitgründen ausgeschlossen. Aber vielleicht nimmt sie sich ja frei oder ändert ihre Arbeitszeit an dem Termin.