Bei Auftreten eines Masernfalls soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deren Impfschutz oder die Immunität gegen das Virus nicht nachgewiesen werden kann, der Besuch von Kita, Hort oder Schule untersagt werden können.
Schutzimpfungen und die regelmäßige Teilnahme daran sollen in die Bonusprogramme der Krankenkassen aufgenommen werden.
Die ärztliche Beratung über nötige Impfungen muss laut dem Vorhaben künftig vor Aufnahme eines Kindes in eine Kita schriftlich bestätigt werden.
Für den Fall, dass die ärztliche Impfberatung nicht nachgewiesen werden kann, sollen Gesundheitsbehörden in den einzelnen Bundesländern künftig Bußgelder verlangen können.
Untersuchungen von Jugendlichen sollen ebenfalls um Maßnahmen zur Verbesserung des Impfstatus ergänzt werden.