ich habe die MRL entdeckt, finde sie spannend und habe so zu diesem Forum gefunden. Danke dafür, dass Ihr dieses zum Lernen zur Verfügung stellt.
Anhand eines bevorstehenden Gerichtstermins (2. Verhandlungstermin) aus meinem Umfeld, möchte mehr darüber lernen. Es ist ein praktisches Beispiel, aus dem ein greifbares Ergebnis hervorgeht, das ich dann gern rückmelde.
Gelesen hatte ich, dass hierfür statt dem 2. der 1. Verhandlungstermin als Ursprung zugrundzulegen ist oder steht der 2. Verhandlungstermin für sich? Wie sind Eure Erfahrungen? Ich würde - insofern ich weiß wie das geht - nach Eurer Antwort das dazugehörige Radix einstellen.
Also, dem Gerichtstermin muß ja eine Causa vorangegangen sein, wenn es dazu Daten gibt, würde ich dort anfangen, dann kann man mit den Gerichtsterminen den Verlauf der Sache verfolgen.
stimmt, einem Gerichtstermin geht eine Causa voraus. Ich habe gefragt. Wann die Klägerin die Entscheidung getroffen hat, klagen zu wollen/müssen, wissen wir nicht. Es ist die Entscheidung der Klägerin, die nicht nötig gewesen wäre. Welcher Zeitpunkt kann Deiner Meinung nach alternativ zugrundegelegt werden?
also, eine Bekannte von dir wurde geklagt, richtig?
Ja, dann hat sie ja sicher eine Klagszustellung bekommen, in der die Causa beschrieben ist. Da wird es ja ein Datum geben? Üblicherweise gibt es mittlerweile sogar eine Amtssignatur mit Uhrzeit. Wenn nicht, dann halt den ersten Gerichtstermin, bzw. alle Termine.
Das Datum der Klageschrift seitens des RA der Klägerin ist: 25. Januar 2022. Das Schreiben des Gerichts - inkl. Klage vom 25. Januar 2022 - ist vom 25. März 2022. Die Amtssignatur mit Uhrzeit konnte nicht gefunden werden. Weißt Du, wo die stehen könnte? Der 1. GT war am 27. Juni 2022 (AG in Deggen dorf um 09:00 Uhr), daraus erging die zusätzliche Beauftragung eines Gutachters, dessen Ergebnisse bereits vorgelegt wurden und daraus erging wiederum der 2. GT, der am 20. März 2023 um 11:00 Uhr ist. Hilft Dir das weiter, Elisabeth?
Ok. Es geht darum, den möglichen Ausgang abzulesen und wie das mithilfe der MRL erfolgt, die ja anders deutet als andere Lehren. Ergänzend steht die Frage im Raum, ob es ein Risiko darstellt, nicht zum in Kürze bevorstehenden Termin zu fahren oder fahren zu können, so dass der beauftragte Rechtsbeistand dies im 2. Termin klärt und wie stark/schwach dieser im Radix steht im gesamten Gefüge, ebenso Klägerin nebst Rechtsbeistand, Gutachter, Richter? Wie geht man da vor, Elisabeth? Spitze Haus 10 ist das Ergebnis und die Planeten drin die Energie/Stimmung? Welcher Planet steht für wen?
Was ist die Causa, wie lautet die Klage, worum geht es eigentlich, um welches Vergehen handelt es sich, was hat der Gutachter begutachtet, was hat deine Bekannte mutmaßlich wann verbrochen.
Die Causa ... ganz vergessen. Es geht um eine einseitig vorzeitige Vertragsbeendigung - B 2 B - wegen Nichtlieferung (Anzeigen - Marketing) bzw. Termineinhaltung, da die Klägerin keine erkennbare Intension zeigte, für eine Zusammenhang eine greifbare Lösung vorzuschlagen, sondern beantwortete diese Frage nur mit: "... du musst sowieso bezahlen." Die Beklagte hatte die Zugänge entfernt und wollte zunächst erfahren, wie die Zusammenarbeit weiter überhaupt möglich ist. Da kam seitens der Klägerin nichts. Für ihre "Tätigkeit" hat sie ihre Bezahlung erhalten. Die Klägerin entschied den Gerichtsweg von sich aus, um die restlichen 2 fortlaufenden Raten zu erstreiten. Es sollte dann - wie üblich - im 1. GT ein Vergleich geschlossen werden. Da die Klägerin behauptete, für die Anzeigen Vorbereitungen getroffen zu haben, was nicht korrekt ist, so dass sich der Beklagte gegen einen Vergleich entschied. Der Richter brachte dann einen Gutachter ins Spiel, um zusätzlich selbst Klarheit zu bekommen, ob der von der Klägerin gewählte Vertrag (Dienst- statt Werkvertrag) tatsächlich zu den AGBs der Klägerin stimmig ist, denn es geht bei der beauftragten Dienstleistung um Ergebnisse. Dies wurde im Gutachten nicht beantwortet, jedoch an an den einzelnen Stellen (die er zu beleuchten hatte) und im Fazit beantwortete er über 90 %: "... die Tätigkeit der Klägerin war weitestgehend nicht nachvollziehbar ...". Und das Gutachten bestätigt, dass nichts vorbereitet war. Die Klägerin hatte im 1. GT und im Schriftverlauf an mehreren Stellen versuchsweise mit unwahren Aussagen vorankommen zu wollen. Zum 2. GT ist nun auch der Gutachter geladen. Da alle Fakten bekannt sind, ist das Ansetzen eines 2. GT seitens des Richters nicht nachvollziehbar, ebenso ob das Erscheinen hierfür wirklich nötig ist. Möglicherweise hört er sich nur den Gutachter und nochmal beide Seiten an, um sein Urteil zu fällen. Ein Vergleich ist keine Option, da die Klägerin keine unbezahlte Tätigkeit zu beklagen hat. Die Absicht des Richters ist unklar, wie der Gutachter agiert und ob wieder auf einen Vergleich hingewirkt werden will (da profitieren alle monetär außer der Beklagte). Die Anfahrt zum 2. GT sind mehrere Stunden.
m.E. wäre die geeignetste astrologische Grundlage jener Zeitpunkt, an dem die Klägerin die erste schriftliche gerichtliche Eingabe gemacht hat, die ja bereits vor Juni 2022 lag. Also, wann war die ursprüngliche gerichtliche Eingabe? Evt. könnte man sich noch die Eröffnung des 1. GV ansehen am 27. Juni 2022, aber bitte mit Uhrzeit.
vor der ersten schriftlichen gerichtlichen Eingabe hatte die Klägerin versuchsweise über Inkasso weiterkommen wollen. Damit ist sie nicht weitergekommen. Danach folgte über dieses Inkassobüro die Schufa Abfrage, vermutlich um abzuchecken, ob finanziell "was zu holen ist", um den Gerichtsweg einzuschlagen. Da die Schufa top ist, folgte der Gerichtsweg und hier ist das Datum wie oben benannt. Und die Uhrzeit und Ort vom 1. GT ist im Beitrag #5. Welche astrologische Grundlage hier am aussagekräftigsten zugrundegelegt werden kann, da bin ich leider noch nicht so weit. Ich tendiere zum 1. GT.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #9Die Causa ... ganz vergessen. Es geht um eine einseitig vorzeitige Vertragsbeendigung - B 2 B - wegen Nichtlieferung (Anzeigen - Marketing) bzw. Termineinhaltung, da die Klägerin keine erkennbare Intension zeigte, für eine Zusammenhang eine greifbare Lösung vorzuschlagen, sondern beantwortete diese Frage nur mit: "... du musst sowieso bezahlen." Die Beklagte hatte die Zugänge entfernt und wollte zunächst erfahren, wie die Zusammenarbeit weiter überhaupt möglich ist. Da kam seitens der Klägerin nichts. Für ihre "Tätigkeit" hat sie ihre Bezahlung erhalten. Die Klägerin entschied den Gerichtsweg von sich aus, um die restlichen 2 fortlaufenden Raten zu erstreiten. Es sollte dann - wie üblich - im 1. GT ein Vergleich geschlossen werden. Da die Klägerin behauptete, für die Anzeigen Vorbereitungen getroffen zu haben, was nicht korrekt ist, so dass sich der Beklagte gegen einen Vergleich entschied. Der Richter brachte dann einen Gutachter ins Spiel, um zusätzlich selbst Klarheit zu bekommen, ob der von der Klägerin gewählte Vertrag (Dienst- statt Werkvertrag) tatsächlich zu den AGBs der Klägerin stimmig ist, denn es geht bei der beauftragten Dienstleistung um Ergebnisse. Dies wurde im Gutachten nicht beantwortet, jedoch an an den einzelnen Stellen (die er zu beleuchten hatte) und im Fazit beantwortete er über 90 %: "... die Tätigkeit der Klägerin war weitestgehend nicht nachvollziehbar ...". Und das Gutachten bestätigt, dass nichts vorbereitet war. Die Klägerin hatte im 1. GT und im Schriftverlauf an mehreren Stellen versuchsweise mit unwahren Aussagen vorankommen zu wollen. Zum 2. GT ist nun auch der Gutachter geladen. Da alle Fakten bekannt sind, ist das Ansetzen eines 2. GT seitens des Richters nicht nachvollziehbar, ebenso ob das Erscheinen hierfür wirklich nötig ist. Möglicherweise hört er sich nur den Gutachter und nochmal beide Seiten an, um sein Urteil zu fällen. Ein Vergleich ist keine Option, da die Klägerin keine unbezahlte Tätigkeit zu beklagen hat. Die Absicht des Richters ist unklar, wie der Gutachter agiert und ob wieder auf einen Vergleich hingewirkt werden will (da profitieren alle monetär außer der Beklagte). Die Anfahrt zum 2. GT sind mehrere Stunden.
Guten Morgen, Freestar
Ich verstehe zwar kaum, worum es da geht B 2 B ?, aber seis drum.
Vorweg, was ich nun hier schreibe, ist völlig ohne Gewähr, hier nun der 2. Gerichtstermin, außen die Transite der Klagsschrift vom 25.1.2022.
Der AC steht auf einem GSP von Pluto-Uranus, hinisichtlich der Klägerin ist das eine Enttäuschung, bei der Klage stand der Neptun auf so einem Punkt (Spiegelpunkt)
Der Klagssaturn hat nun ein Quadrat zu Uranus, ist unvereinbar.
Nimmt man den Gerichtstermin als Septar rückwärts zum Klagstermin, so steht der Rhythmus genau Spitze 3, was wiederum auf den Klagssaturn hinweist, der mit Uranus aufgehoben wird.
Weiters stand die Klagsschrift unter Pluto/Merkur, eine Fremdbestimmheit bis hin zur Zwangsvorstellung, wenns blöd kommt. Mit etwas Orbis im Spiegel zu Saturn auf 1,5 Fische, eine Abweisung der Klage. Zudem hat es beim Gerichtstermin Neptun-Merkur, das bereinigt möglichweise den Pluto-Merkur.
Geht man davon aus, daß die Gerichtsverhandlung ein Weilchen dauert, so wandert der Mond/MC auf einen GSP von Mars-Pluto, auch nicht günstig.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr, da auch keine Geburtsdaten der Klägerin wie Beklagten vorliegen, denn das wäre schon wichtig zu sehen, auf wessen Seite Fortuna steht.
das ist ein guter Ansatz, die Transite des 1. GT auf das Radix des 2. GTs zu nehmen. Darauf wäre ich nicht gekommen. Vielen lieben Dank für Deine Zeit & Mühe. Ich ging davon aus, dass, wie ich es seither gelesen habe, der 1. oder 2. GT genommen wird und vom AC aus gedeutet wird. Das was Du geschrieben hast, geht 1:1 d'accord mit allem. Es ist eine unnötige und rein aus dem Ego heraus getroffene Entscheidung der Klägerin. Ich arbeite später nochmal in Ruhe Deine Zeilen durch, um diese inhaltlich zur MRL bezogen noch besser zu verstehen. Falls die Geburtsdaten des Beklagten interessant sind, habe ich das Einverständnis, diese via PN zu übermitteln. Die Entscheidung ist nun so ausgefallen, bei Gericht eine Videoübertragung beantragt zu haben, da der Zeitaufwand für die Fahrerei in keinem Verhältnis steht (ca. 8-10 Stunden). Mal schauen. Gerne gebe ich, wie angekündigt, das Endergebnis bekannt, sobald es vorliegt.
Hallo Elisabeth, ich möchte mich für das Übersehen entschuldigen. D.h., dass für die Klägerin, AC Krebs mit Mond Fische am MC, Sonne-Neptun mit Saturn auf GSP Saturn-Neptun, auch dieser Prozess wieder unbefriedigend ausfallen wird. Habe ich das richtig verstanden. Wo genau sitzt in einem Gerichtsverfahren der Kläger und wo der Beklagte? Geht das vom AC zum DC? Lg. Grüße
Es geht um die Zuordnung folgender Positionen sollte stundenastrologisch ermittelt werden:
Fragesteller Haus 1 mit Mond Dabei kann es sehr oft sein, dass der Fragesteller nicht der Kläger ist sondern der Beklagte. Dabei ist es egal wer die Frage stellt, Kläger oder beklagte Person. Stundenastrologisch ist der/die fragende Person immer Haus 1 mit Mond.
Es bleibt dabei, Fragesteller Haus 1, der wissen will wie der Gerichtsprozess für den Frage- steller ausgeht. Bleiben wir beim Fragesteller so sind folgende Positionen für diesen wichtig: Richter Haus 10 r. Urteil Haus 4 r. Prozessgegner Haus 7 r. Anwalt des Fragenden Haus 2 r. Anwalt des Prozessgegners Haus 8 r.
Dabei ist das Urteil der entscheidende Faktor und nicht immer der Richter. Hier sind die Prü- fungen der Würden- und Schwächenverhältnisse und Aspekte entscheidend.
Der Prozess sollte für Freespirit888 vorteilhaft ausgehen.
jetzt habe ich mich nochmal in Ruhe mit Deiner Antwort beschäftigt. Du hast natürlich Recht, dass Du nicht den 1. GT, sondern die Klageschrift im Transit verwendet hast. Da hatte ich zu flüchtig geschaut.
"Der AC steht auf einem GSP von Pluto-Uranus, hinisichtlich der Klägerin ist das eine Enttäuschung, bei der Klage stand der Neptun auf so einem Punkt (Spiegelpunkt)"
=> Dies habe ich sehr gut nachvollziehen können. Die Ableitung daraus hätte ich aufgrund noch fehlenden Wissens noch nicht so vornehmen können.
Der Klagssaturn hat nun ein Quadrat zu Uranus, ist unvereinbar.
=> Dies habe ich sehr gut nachvollziehen können und auch dass Sa-Ur nach Döbereiner unvereinbar ist.
Nimmt man den Gerichtstermin als Septar rückwärts zum Klagstermin, so steht der Rhythmus genau Spitze 3, was wiederum auf den Klagssaturn hinweist, der mit Uranus aufgehoben wird.
=> Septare: das sagt mir noch nichts.
Weiters stand die Klagsschrift unter Pluto/Merkur, eine Fremdbestimmheit bis hin zur Zwangsvorstellung, wenns blöd kommt.
=> Pluto/Merkur ist kein GSP. Welcher Planet oder Deutungsansatz steht für Pluto/Merkur? Der AC der Klageschrift ist Skorpion mit Pluto in H3 im Steinbock und Pluto (in weiter) Konjunktion zu Merkur. Ist die Konjunktion mit Pluto/Merkur gemeint?
Mit etwas Orbis im Spiegel zu Saturn auf 1,5 Fische, eine Abweisung der Klage. Zudem hat es beim Gerichtstermin Neptun-Merkur, das bereinigt möglichweise den Pluto-Merkur.
=> Wegen dem Konkursgrad 2,5 ° Fische oder was ist mit Spiegel gemeint bzw. mit welchem Planeten in der Spiegelung? Den 2. Satz verstehe ich leider auch noch nicht in Bezug auf die Synastrie.
Geht man davon aus, daß die Gerichtsverhandlung ein Weilchen dauert, so wandert der Mond/MC auf einen GSP von Mars-Pluto, auch nicht günstig.
=> Meintest Du wegen 12,5 ° Fische? Das wäre ein GSP Mars-Uranus: Sturz aus der Höhe.
Wie gesagt, alles ohne Gewähr, da auch keine Geburtsdaten der Klägerin wie Beklagten vorliegen, denn das wäre schon wichtig zu sehen, auf wessen Seite Fortuna steht.
=> Alles gut. Es geht ja nicht um Leben um Tod. Solch praktischen Beispiele sind halt gut zum Lernen.
Wird in der MRL Jupiter als Fortuna gedeutet und wo müsste dieser stehen? Nahe am Richter (= H10 = Neptun oder H9 = Uranus - je nachdem, ob für den Richter H10 oder H9 genommen wird - hatte von beiden Varianten gelesen). Und, dass (mit) entscheidend sei, wer näher an ihm dran ist. Bei H10 ist es der Mond (wenn der AC Krebs für die Klägerin steht) und bei H9 ebenso. Und zusätzlich unterstützt durch das Trigon Mond-Uranus im Radix, wenn man H9 = Richter = Wassermannn = Uranus nimmt. Nimmt man das 4. Haus mit Merkur als Urteil zugrunde, liegt nur eine Verbindung zu Saturn (= Beklagte) vor. Und im Radix des 2. GT in das 2. Haus in Krebs sowie Löwe. Das Radix zeigt einen Aspekt von Sonne-Saturn, so dass auch hier abgeleitet wurde, ok. des Beklagten Geldes = DC = Saturn fließt direkt in das Geldhaus des Klägers. Diese (noch laienhafte) Deutungsweise (nicht MRL) stiftete Unsicherheit - daher das Nachfragen hier.
Du schreibst, dass der Fragesteller Haus 1 mit Mond ist. Liege ich richtig in der Annahme, dass Du hierfür das Radix vom 2. GT zugrundegelegt hast?
Die Frage selbst ist am 12.03.23 um 15:41 Uhr hier eingestellt worden. Ist dieses Datum als Frageradix die Grundlage?
Wenn ja, ist im Frageradix das 4. Haus = Urteil = Pluto. Der steht auf Ende Steinbock völlig allein ohne Aspekte in Haus 6. Der Herrscher Saturn steht auf Anfang Fische in Haus 7 = Prozessgegner = Wassermann = Uranus?
Anwalt Fragesteller = 2. Haus = Jungfrau = Merkur steht in Haus 8. Anwalt Prozessgegner = 8. Haus = Fische = Neptun steht ebenso in Haus 8 und der Fragesteller = AC = Sonne genau zwischen den beiden Anwälten = Hinwirkung wieder auf einen Vergleich? Nach den klassischen Würden ist die Vernichtung von Sonne = Fragesteller der Merkur = sein Anwalt. Uranus = Prozessgegner = 7. Haus gibt es nicht in der Liste der klassischen Würden. Nebenherrscher ist Saturn. Auch für ihn ist die Vernichtung der Merkur = Anwalt von Fragesteller hat die besseren Argumente zur Klageabweisung? Für was steht dann aber der Merkur als Vernichtung der Sonne?
Uranus als Herrscher von H7 = Prozessgegner im 10. Haus (= Stier = Venus = Richter) und näher an der Venus, jedoch ohne Aspekt. Auch mit Sonne nicht.
Kann´s leider nicht deuten, falls es das Radix der Frage statt 2. GT ist. Das Frageradix sieht irgendwie nicht günstig aus für den Beklagten. Dann ist die Fahrzeit doch in Kauf zu nehmen, da durch die eigene Präsenz entsprechend interventiert werden kann, wie dass die Beteiligten des Spiels ihre Bedingungen eintüteln, da es monetäre Vorteile hat und der Richter sich ein Urteil in seinem Namen spart? Es geht bei Obliegen für den Beklagten "nur" um ca. 10TEUR (ohne dass echte Leistungen geliefert wurden). Die Klägerin hat für ihre Zeit die Bezahlung erhalten und danach nicht unentgeltlich gearbeitet.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #17=> Septare: das sagt mir noch nichts.
Ein Septar ist die Vergrößerung eines Hauses im 7ner Rhythmus, heißt, ein Haus wird in 7 Monaten durchlaufen und gilt in diesem Fall die ersten 7 Jahre.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #17Ist die Konjunktion mit Pluto/Merkur gemeint?
Ja
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #17=> Wegen dem Konkursgrad 2,5 ° Fische oder was ist mit Spiegel gemeint bzw. mit welchem Planeten in der Spiegelung? Den 2. Satz verstehe ich leider auch noch nicht in Bezug auf die Synastrie.
Der Klageschrift Merkur steht auf 0,48 Wassermann und spiegelt über die Karidinalachse auf den Saturn, nahe am Konkursgrad, wie gesagt, etwas Orbis.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #17Geht man davon aus, daß die Gerichtsverhandlung ein Weilchen dauert, so wandert der Mond/MC auf einen GSP von Mars-Pluto, auch nicht günstig.
=> Meintest Du wegen 12,5 ° Fische? Das wäre ein GSP Mars-Uranus: Sturz aus der Höhe.
Erst kommt 12 Fische, dann 12,5 Fische.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #17Das Radix zeigt einen Aspekt von Sonne-Saturn
Ich wüßte nicht, wo?
Von Geldhäusern weiß ich nichts.
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #18Die Frage selbst ist am 12.03.23 um 15:41 Uhr hier eingestellt worden. Ist dieses Datum als Frageradix die Grundlage?
Zitat von Freespirit888 im Beitrag #20Eine Frage hatte ich zu Fortuna. Wird in der MRL Jupiter als Fortuna gedeutet und wo müsste dieser stehen, damit er als Fortuna in Erscheinung kommt.
Jein, das läßt sich so nicht sagen und ohne Blick auf das Horoskop, was gerade dran ist.
meine Deutung hatte Bild in #12 zum Inhalt. Die Frage am 12.03.2023 hatte ich übersehen.
Zitat von Astrologielehrling im Beitrag #14 Wo genau sitzt in einem Gerichtsverfahren der Kläger und wo der Beklagte? Geht das vom AC zum DC?
Die Antwort findest Du in #16 Es hängt davon ab wer die Frage stellt, der Kläger oder der Beklagte. Sind sich die Parteien fremd ist es eine Angelegen- heit zwischen 1 und 7, AS und DC.
ich habe im Radix vom 2. GT geschaut, ob die Vertagung ablesbar ist, die unerwartet und plötzlich erfolgte. Wenn ich richtig liege, müsste Uranus hierbei ein Rolle spielen. Ich habe da nichts erkennen können. Woran lässt sich das ableiten? Kann ein neuer Termin trotz keiner neuen Faktenlage ein gänzlich anderen Ausgang beinhalten oder gar wieder eine Vertagung?