Da hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein liebreizendes Urteil unters Volk gestreut, bei dem der Neptun justament im 2. Haus herumsteht. Und es ging tatsächlich um Geld. Das Urteil hatte mit dem Anleihenkaufprogramm der EZB zu tun, mit Taschenspielerstricks also, die das Verfassungsgericht nun untersagt hat. So ist zumindest meine Interpretation.
Das PDF des Urteils kann hier heruntergeladen werden:
In den Eigenschaften dieses Dokuments steht herinnen, daß es am 5.5.2020 um 00:00 UTC veröffentlicht worden ist. Nach unserer momentanen Zeit müßte das um 2 Uhr morgens gewesen sein und da steht dann eben der Neptun im 2. Haus.
Da frage ich mich wirklich, wie diese Nicht-Astrologen das immer hinkriegen. Jetzt hatte der Gorbi den Neptun in 2 und löste die UdSSR auf, der Donni hat den Neptun in 2 und löst gerade einen ganzen Kontinent samt Geld auf, und jetzt diese hier auch noch ganz besonders gründlich in den Fischen. Darüber hinaus - und das ist besonders lecker - ist hier die zweite Stufe beim Verbundrhythmus der Stier, der das 4. Haus beherrscht mit der Venus in 5. Dummerweise allerdings hat nämliche Venus ein Quadrat zum Neptun in 2. Sieht ganz so aus, als ob sich da eine ganze Erlebniswelt schleichend verkrümeln würde.
Damit aber noch nicht genug. Der Mond steht aus Gründen der Leidenschaft beim Anleihenkaufen mutterseelenallein im 8. Haus herum. Wenn man den Herrn nun aber spiegelt, dann hat er erstens ein Spiegelpunktquadrat zum Neptun in 2 und darüber hinaus ein Spiegelpunktquadrat zur Venus in 5. Die haben mal wieder nix ausgelassen.
Eine Mars-Spiegelpunkt-Konjunktion mit dem Uranus haben wir hier auch noch und das ist nun dummerweise auch der Anfang des Verbunds, der alles bestimmt und beherrscht. Nett! Wirklich nett!
Wie machen die das bloß immer? Wie kriegen die das nur hin?
danke für den Hinweis auf dieses Horoskop. Leider konnte ich die Uhrzeit auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts nicht finden. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen wo Du die 0:00 UTC gefunden hast?
üblicherweise verkündet das BVG um 10:00 Uhr, da steht Neptun am MC.
Hier ein Vergleich EZB und Urteilspruch
Saturn-Neptun/Venus Spiegelpunkt Merkur repräsentieren AC wie Sonne, dies nun gemaßregelt durch das Urteil mit Saturn drauf. Die Achsen begegnen einander, die eine im Namen des Volkes, die andere halt leider nicht im Namen des Bestimmenden, sondern eher des Konkursverwaltens. Da wurde ja Volksvermögen verschleudert, wie auch jetzt wieder.
Beim Beschluss des Rates der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2015 über ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten stand die Sonne auf 2 Wassermann.
Nun, wir werden kein Geld zurückbekommen
Man kann auch das am 5.5. einsetzende Stier Oktilogramm machen. Im Brd Horoskop steht der Jupiter auf 2 Wassermann, der Bundestag wird angemahnt.
danke für den Hinweis auf dieses Horoskop. Leider konnte ich die Uhrzeit auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts nicht finden. Kannst Du mir auf die Sprünge helfen wo Du die 0:00 UTC gefunden hast?
Danke und Grüße, Christina
Hallo Christina,
klar kann ich Dir auf die Sprünge helfen. Die von mir verwendete Uhrzeit stammt aus den Eigenschaften des PDF, das man sich von der Website des Verfassungsgerichts für jedes Urteil herunterladen kann. Hier ist ein Screenshot vom Urteil von gestern:
Ich bin hier davon ausgegangen, daß 00:00 Uhr UTC gleichbedeutend mit 02:00 Uhr MESZ sein müßte. Auf diesen Zeitpunkt habe ich eben das Horoskop berechnet. Und wenn ich mir das Horoskop dann so angucke, dann würde ich sagen, das hat schon richtig Zucker! Ganz abgesehen davon hat dieser Fall weit über 1.700 Beschwerdeführer (steht im Urteil auf Seite 5) gehabt. So etwas findet man auch nicht alle Tage.
jetzt habe ich gerade noch einmal meine Festplatte umgegraben, da dümpeln nämlich einige Urteile vom Verfassungsgericht herum. Und dabei habe ich nun gesehen, daß sie in den Eigenschaften alle die 0 Uhr UTC verzeichnet haben. Die scheinen das offenbar immer so zu machen. Das war mir bisher nicht bewußt.
Jetzt muß ich mal gucken, wie mir das 10-Uhr-Urteil gefällt. Ob das auch so haarscharf ins Schwarze trifft wie das mit 0 Uhr.
Das Problem hierbei ist tatsächlich vielfältig. Denn an allererster Stelle kam das Urteil mit 0 Uhr UTC. An dem hat sich nichts mehr geändert, sonst würde man das ja lesen können. Bei dem, was die um 10 Uhr daherplappern, ändert sich zwar auch nichts mehr, denn das Urteil steht ja bereits fest. Es wird nur für die Öffentlichkeit in hörbare Worte gefaßt.
Eigentlich müßte man doch das allererste Dingens nehmen, an dem sich nichts mehr ändern kann, oder nicht?
Rätsel über Rätsel! Da habe ich ja noch hübsch was nachzudenken in nächster Zeit.
Also, rein formal würde ich meinen, solch ein Dokument wird eben in einem internen Prozeß zu einem bestimmten Termin freigegeben, und dann automatisiert zu diesem Zetpunkt veröffentlicht. Das sollte dann formal auch ab diesem Zeitpunkt gültig sein - also 0 Uhr - wenn im Dokument nichts anderes vermerkt ist. Gruß Daniel
Habe mir inzwischen auch ein paar weitere Gedanken darüber gemacht; irgendwie ist es ja tatsächlich eine spannende Geschichte.
Das Verfassungsgericht verkündet seine zum Teil kilometerlangen Urteile meist am Tage X um 10 Uhr vormittags. Dieser Termin wird dann immer rund drei Wochen vorher angekündigt wegen der Presse und dem Fernsehen und der Akkreditierung und was nicht allem.
Die Urteile selbst werden dann immer um 0 Uhr UTC, das heißt um 02 Uhr MESZ oder um 01 Uhr MEZ freigegeben oder veröffentlicht oder dingfest gemacht oder wie immer man das nennen will.
Das ist nun tatsächlich spannend, denn wenn man 0-Uhr-Variante nimmt, dann ist die Sonne sommers wie winters im 3. Haus. Nimmt man hingegen die 10-Uhr-Variante, dann ist die Sonne stets im 11. Haus. Hier würde also eine Sache X auf ursprüngliche Weise verwirklicht werden.
Ich würde jetzt aber nicht behaupten wollen, vom Verfassungsgericht schon jemals etwas Ursprüngliches gehört zu haben. Bei einer Sonne im 3. Haus geht es hingegen stets um Funktionen, oder wie man höheren Ortes zu sagen pflegte: um eine Ausübung als Erscheinung.
Das, würde ich sagen, trifft die Sache doch sehr viel eher. Insbesondere, weil sie sich jetzt allerorten wieder mordsmäßig aufplustern wegen des gestrigen Urteils. Insgesamt heißt es ja, der Europäische Gerichtshof hätte Bullshit verkündet. Und überhaupt hat sich das Bundesverfassungsgericht gefälligst dem Europäischen Gerichtshof zu unterwerfen! Von "ursprünglich" kann hier keine Rede sein.
in den Dokument-Eigenschaften hatte ich nicht geschaut. Was ich nun aber nachgeholt habe. Allerdings zeigen die zwei PDF-Reader, die auf meinem System installiert sind beide nur das Datum an "D:20200505":
Eine Uhrzeit ist womöglich garnicht in der PDF-Datei enthalten und wird vielleicht deshalb in einigen PDF-Reader als 0:00 UTC interpretiert. Für eine deutsche Zeitangabe, kommt mir eine UTC Angabe ohnehin etwas merkwürdig vor.
Ob die Urteile des BVerfG immer schon ab Mitternacht als PDF verfügbar sind, weiß ich nicht. Dann würden ja schon alle Journalisten die Urteile vor der Verkündung kennen und sie schon am Morgen in allen Tageszeitungen, Radio + TV verbreiten. Das habe ich so noch nicht gehört. Bislang ging ich immer davon aus, dass ein Urteil erst mit der Verkündung im Gericht bekannt gegeben wird und es nicht vorab vorliegt. Aber da kann ich mich irren.
Der AC auf 18°28' Krebs liegt ja in der Nähe des Saturn/Uranus GSP. Und der MC im Fisch mit Neptun drauf hat ja ein Konkurs Geschmäckle. Dazu Neptun/Venus Quadrat mit der Venus in 12 als Erwirktes. Mundan interpretiert sieht es da für die Finanzen nicht gut aus. Zumal die Venus auch noch Herrscher der Sonne im Stier ist.
ich wollte gerade einen Test machen, aber das Hochladen auf diese Website funktioniert nicht.
Das PDF, das ich gerade höchstselbst zu Testzwecken fabriziert hatte, zeigt mir in meinem PDF-Programm unter den Eigenschaften eine Urzeit von 17:07:32 UTC - mithin also von den Zahlen her genau zwei Stunden früher als unsere MESZ. Die Zeit stimmte exakt mit meiner Bastelei überein.
Die kleine Datei wollte ich hier hochladen, aber das funktioniert leider nicht.
Die Zeit, die in dem PDF vom Verfassungsgericht zu lesen ist, stammt also von denen und nicht von meinem Programm, denn ich habe da ja gar nichts gemacht. Und gestern morgen um zwei Uhr habe ich definitiv geschlafen und saß nicht am PC.
modifiziert: Montag, 04. Mai 2020, 11:30:44, also noch früher.
Wenn ein Richter nach einem langen Prozeß einen Termin für die Urteilsverkündigung um 9:00 Uhr ansetzt, dann weiß er sicher schon tags zuvor, welches Urteil er fällen wird.
Trotzdem gilt der Zeitpunkt der Urteilsverkündigung.
es liegt offenbar tatsächlich an unseren PDF-Programmen, die allesamt unterschiedlich funktionieren. Das PDF, das Du gerade verlinkt hast, zeigt bei mir auch wieder die 0 Uhr UTC an. Von irgendeiner Modifizierung steht da in meinem Programm gar nichts.
Zitat von Christiane im Beitrag #12@Gertrud Es ist wahrscheinlich so, dass der Ersteller der PDF Datei das Feld für die Uhrzeit gar nicht gesetzt hat und es deshalb auf 0:00:00 steht.
@Elisabeth >> Trotzdem gilt der Zeitpunkt der Urteilsverkündigung. Das sollte doch eigentlich klar sein. Sehe ich auch so.
Man kann das Dokument auch mit einem Quelltexteditor öffnen: es steht definitiv keine Uhrzeit drin, nur das Datum. Wann es eingestellt wurde weiß man nicht, wahrscheinlich aber nach der Urteilsverkündung.
Dann gilt wohl die Urteilsverkündung um 10. Die Ankündigung war wohl ähnlich wie das angefügte Beispiel, es ist nicht nur eine Präsentation, sondern eine echte Urteilsverkündung.